Rechtsprechung
LSG Sachsen, 21.03.2001 - L 1 V 14/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung einer seelischen Störung und weiterer Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG); Feststellung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE); Gewährung einer Beschädigtenversorgung; Ursachenzusammenhang zwischen ...
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 09.12.1999 - S 2 V 55/96
- LSG Sachsen, 21.03.2001 - L 1 V 14/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2001 - L 1 V 14/00
Dieser Vollbeweis verlangt zwar nicht, dass die entscheidungserheblichen Tatsachen mit absoluter, jeder andere denkbare Möglichkeit ausschließender Gewissheit festgestellt werden (BSGE 45, 285, 286 f.).Der Nachweis muss aber mit einer an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit, die ernste, vernünftige Zweifel ausschließt, geführt werden (BSGE 60, 58, 59; 45, 285, 287).
- BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …
Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2001 - L 1 V 14/00
Der Nachweis muss aber mit einer an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit, die ernste, vernünftige Zweifel ausschließt, geführt werden (BSGE 60, 58, 59; 45, 285, 287). - BSG, 10.02.1993 - 9a RV 14/91
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schädigung - Anforderungen an den …
Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2001 - L 1 V 14/00
Ausreichend ist, wenn sie aufgrund inneren Zwangs in Erwartung erheblicher Nachteile erfolgt und staatlich organisiert war (BSG, Urteil vom 10.02.1993 - 9/9 a RV 14/91-), wofür vorliegend die Angaben der Klägerin sprechen. - BSG, 29.09.1993 - 9a RV 28/92
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kriegsopferentschädigung - Anforderungen …
Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2001 - L 1 V 14/00
Dabei braucht die unmittelbare Einwirkung nicht physischer Art zu sein, sie kann auch psychischer Natur sei (…vgl. BSGE a.a.O.; BSG, Urteil vom 29.09.1993 - Az: 9/9a RV 28/92).